Rechnung ins Drittland (Schweiz, UK, USA): so geht es richtig
Rechnung ins Drittland (Schweiz, UK, USA) schreiben: keine deutsche USt, der richtige Hinweis nach § 3a UStG, Währung, IBAN/BIC und der Unterschied zum EU-Reverse-Charge.
Du hast einen Kunden in der Schweiz, in Großbritannien oder den USA — und sollst eine Rechnung schreiben. Mit deutscher Umsatzsteuer? Ohne? Und welcher Hinweis muss da drauf? Dieser Artikel erklärt, warum bei Leistungen ins Drittland in der Regel keine deutsche USt anfällt, welchen Satz du auf die Rechnung schreibst, was bei Währung und Bankverbindung wichtig ist — und warum das etwas anderes ist als das Reverse-Charge-Verfahren in der EU.
Was ist ein "Drittland"?
Aus deutscher Sicht ist die Welt umsatzsteuerlich in drei Zonen geteilt: das Inland, das übrige EU-Gemeinschaftsgebiet und das Drittlandsgebiet — also alles außerhalb der EU.
- Schweiz (CH): Drittland (kein EU-Mitglied).
- Großbritannien (UK): seit dem Brexit Drittland.
- USA: Drittland.
Das ist die entscheidende Weiche. Ob dein Kunde in der EU oder im Drittland sitzt, ändert die umsatzsteuerliche Behandlung und den Hinweis, der auf die Rechnung gehört.
Warum keine deutsche Umsatzsteuer anfällt
Bei den meisten Dienstleistungen an Unternehmer (B2B) gilt das sogenannte Empfängerortprinzip: Die Leistung gilt dort als ausgeführt, wo der Kunde sein Unternehmen betreibt — geregelt in § 3a Abs. 2 UStG. Sitzt dein Geschäftskunde in der Schweiz, ist der Ort der Leistung die Schweiz. Damit ist der Umsatz in Deutschland nicht steuerbar, und du weist keine deutsche Umsatzsteuer aus.
Merksatz: B2B-Dienstleistung folgt dem Kunden. Sitzt der Kunde im Drittland, ist der Umsatz in Deutschland nicht steuerbar — es steht also gar kein deutscher Steuersatz auf der Rechnung. Das ist keine "Steuerbefreiung", sondern Nichtsteuerbarkeit.
Wichtig: "Nicht steuerbar in Deutschland" heißt nicht "steuerfrei in der Welt". Was im Zielland passiert, regelt das Steuerrecht dort. In der Schweiz kann etwa eine Bezugsteuer greifen, in den USA gibt es je nach Bundesstaat Sales Tax — aber das ist Sache deines Kunden, nicht deine. Du gibst dazu keine Auskunft; das wäre Steuerberatung.
Sonderfälle, die du kennen solltest
- Waren statt Dienstleistung: Bei einem physischen Export ins Drittland gelten andere Regeln (Ausfuhrlieferung mit Ausfuhrnachweis). Dieser Artikel behandelt Dienstleistungen.
- B2C statt B2B: Verkaufst du an eine Privatperson im Drittland, gelten teils andere Ortsregeln. Im Zweifel prüfen lassen.
- Grundstücks-, Veranstaltungs- oder bestimmte digitale Leistungen können abweichen. Die hier beschriebene Regel ist der Normalfall für klassische Freelancer-Dienstleistungen (Beratung, Design, Entwicklung, Text).
Der Hinweis, der auf die Rechnung gehört
Wenn der Umsatz in Deutschland nicht steuerbar ist, brauchst du keinen Steuersatz und keinen Steuerbetrag — aber einen erklärenden Hinweis, damit klar ist, warum keine USt erscheint. Üblich und nachvollziehbar ist eine Formulierung wie:
Nicht steuerbare Leistung. Der Ort der Leistung liegt im Ausland (§ 3a Abs. 2 UStG). Es wird keine deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen.
Für englischsprachige Kunden in UK oder den USA kannst du sinngemäß ergänzen: "Not subject to German VAT. Place of supply is outside Germany." Den Satzbau hältst du knapp — die Rechnung soll verständlich sein, keine Steuererklärung.
Beachte den Unterschied zum Kleinunternehmer-Hinweis nach § 19 UStG: Das ist ein anderer Grund für "keine USt". Beim Drittland geht es um den Leistungsort, nicht um deinen Umsatz.
Drittland vs. EU-Reverse-Charge
Hier verwechseln viele zwei Dinge, die zwar ähnlich aussehen (in beiden Fällen steht keine deutsche USt auf der Rechnung), aber unterschiedlich funktionieren.
| EU-Geschäftskunde (B2B) | Drittland-Geschäftskunde (B2B) | |
|---|---|---|
| Beispielländer | AT, FR, NL, IT | CH, UK, USA |
| Deutsche USt | Nein | Nein |
| Mechanismus | Reverse-Charge — Steuerschuld geht auf den Kunden über | In DE nicht steuerbar (Leistungsort im Ausland) |
| USt-IdNr. des Kunden nötig? | Ja, für Reverse-Charge erforderlich | Nein (Drittland hat keine EU-USt-IdNr.) |
| Hinweis auf Rechnung | "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers / Reverse charge" | "Nicht steuerbar, Leistungsort im Ausland (§ 3a Abs. 2 UStG)" |
| Zusammenfassende Meldung (ZM) | Ja, beim Finanzamt zu melden | Nein |
Kurz: Beim EU-Kunden verschiebst du die Steuerschuld per Reverse-Charge und meldest den Umsatz in der Zusammenfassenden Meldung. Beim Drittland-Kunden ist der Umsatz schlicht nicht in Deutschland steuerbar — keine ZM, keine USt-IdNr.-Prüfung. Wie Reverse-Charge im Detail läuft, steht im Artikel Reverse-Charge einfach erklärt.
Währung, IBAN/BIC und die praktischen Pflichtangaben
Eine saubere Rechnung gehört auch ins Drittland — mit Rechnungsnummer, Datum, Leistungsbeschreibung und den übrigen üblichen Angaben. Rechtlich ist das aber kein reiner § 14-UStG-Fall: Liegt der Ort der Leistung im Drittland, ist der Umsatz in Deutschland nicht steuerbar, sodass die deutschen Pflichtangaben nach § 14 UStG hier nicht zwingend greifen. Für grenzüberschreitende Rechnungen ist § 14a UStG die maßgebliche Norm, und im Drittland können zusätzlich die Rechnungsvorschriften des Ziellandes eine Rolle spielen. Praktisch fährst du am besten, wenn du die gewohnten Pflichtangaben trotzdem vollständig aufnimmst — die Liste findest du in der Pflichtangaben-Checkliste. Zusätzlich beachtest du beim Drittland:
- Währung: Du darfst in Euro oder in der Kundenwährung (CHF, GBP, USD) fakturieren. Rechnest du in Euro, ist die Zahlung für dich am unkompliziertesten. Fakturierst du in Fremdwährung, halte fest, zu welchem Kurs du später in EUR umrechnest (für deine Buchhaltung).
- IBAN und BIC: Für Zahlungen aus dem Ausland gehören IBAN und BIC auf die Rechnung — der BIC (SWIFT-Code) ist außerhalb des SEPA-Raums oft zwingend nötig, damit die Überweisung ankommt. Innerhalb der EU reicht meist die IBAN, aber bei CH, UK und USA solltest du den BIC immer angeben.
- Gebühren: Auslandsüberweisungen können Spesen kosten. Es hilft, vorab zu klären, wer sie trägt — viele Freelancer notieren das in den Zahlungsbedingungen.
- Sprache: Eine englische Rechnung ist zulässig. Die Rechnungssprache ist unabhängig davon, in welchem Land du sitzt.
Schnellüberblick CH / UK / USA
- Schweiz: Drittland, oft Zahlung in CHF oder EUR; BIC angeben. Im Zielland kann Bezugsteuer relevant sein — Sache des Kunden.
- UK: seit Brexit Drittland; keine EU-USt-IdNr. mehr, kein Reverse-Charge-Vermerk wie bei EU-Kunden.
- USA: Drittland; kein Mehrwertsteuersystem auf Bundesebene, aber Sales Tax je Bundesstaat — auch das betrifft deinen Kunden, nicht deine Rechnung.
Alle Angaben hier sind allgemeine Informationen, Stand 2026, und in der Regel der Normalfall — keine individuelle Beratung für deinen konkreten Fall.
So macht Tavenlo das automatisch
Du sagst Tavenlo, in welchem Land dein Kunde sitzt — den Rest erkennt das Tool: Drittland heißt keine deutsche USt, der passende Hinweis steht automatisch auf der Rechnung, und IBAN/BIC sowie die Währung ziehst du aus deinen Stammdaten. Wenn du nur kurz prüfen willst, ob eine bestehende Rechnung passt, nutze den kostenlosen Rechnung-Prüfen-Check.
Dieser Artikel ist eine allgemeine, sorgfältig recherchierte Information — aber keine Steuer- oder Rechtsberatung und ohne Gewähr. Maßgeblich sind Gesetz und dein konkreter Einzelfall. Stand: 28. Juni 2026.
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