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Rechnungsnummer richtig vergeben: fortlaufend, Format, Fehler

Wie du Rechnungsnummern korrekt vergibst: fortlaufend, einmalig, lückenlos, mit Format wie RE-2026-001, Jahres-Reset, Präfixen und den häufigsten Fehlern.

Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: 27. Juni 2026. Angaben ohne Gewähr — Steuerrecht ändert sich und der Einzelfall kann abweichen. Prüfe Wichtiges an der Quelle (z. B. gesetze-im-internet.de) oder mit fachkundiger Beratung.

Die Rechnungsnummer wirkt wie eine Nebensache — bis das Finanzamt nachfragt oder ein Kunde die Rechnung wegen einer doppelten Nummer zurückschickt. Sie ist eine Pflichtangabe nach § 14 UStG und muss bestimmte Regeln erfüllen. Dieser Artikel zeigt dir, was „fortlaufend" wirklich bedeutet, welche Formate erlaubt sind, wie du pro Jahr zurücksetzt — und welche Fehler du dir besser sparst.

Was das Gesetz verlangt: einmalig und fortlaufend

§ 14 UStG nennt als Pflichtangabe eine „fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird". Zwei Wörter zählen:

  • Einmalig: Jede Nummer darf nur ein einziges Mal vorkommen. Keine zwei Rechnungen mit derselben Nummer — niemals.
  • Fortlaufend: Die Nummern bauen in einer nachvollziehbaren Reihe aufeinander auf. Das System dahinter muss logisch und überprüfbar sein.

„Fortlaufende Nummer […], die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird." — § 14 Abs. 4 Nr. 4 UStG

Müssen die Nummern wirklich lückenlos sein?

Hier hält sich ein hartnäckiger Mythos. Das Gesetz schreibt keine absolute Lückenlosigkeit vor — eine einzelne fehlende Nummer macht eine Rechnung nicht automatisch ungültig. Trotzdem solltest du Lücken vermeiden, und zwar aus einem praktischen Grund: Bei einer Betriebsprüfung wirken Sprünge in der Nummerierung verdächtig. Das Finanzamt könnte vermuten, dass du Rechnungen „verschwinden" lässt, um Umsätze zu verschweigen. Dann musst du jede Lücke erklären.

Die einfache Faustregel: Plane lückenlos, dokumentiere jede Ausnahme. Wenn du eine Rechnung stornierst, lässt du die Nummer nicht einfach weg, sondern erstellst eine Stornorechnung mit eigener fortlaufender Nummer.

Erlaubte Formate: du hast viel Freiheit

Das Gesetz schreibt kein bestimmtes Format vor. Erlaubt sind eine oder mehrere Zahlenreihen — und auch Buchstaben sind zulässig, etwa als Präfix oder zur Trennung von Bereichen. Was du frei wählen darfst:

  • reine Zahlenreihen: 1, 2, 3 … oder 1001, 1002
  • mit Jahr: 2026-001, 2026-002
  • mit Buchstaben-Präfix: RE-2026-001
  • mehrere Reihen, z. B. getrennt nach Kundengruppe oder Standort

Wichtig ist nur: Das System muss in sich schlüssig sein, und jede Nummer bleibt einmalig. Mische nicht wild verschiedene Formate durcheinander — bleib bei dem Schema, für das du dich entschieden hast.

Tipp: Nicht bei 1 anfangen

Wenn du gerade startest, fang nicht offensichtlich bei 001 an. Eine niedrige erste Nummer signalisiert jedem Kunden, dass er einer deiner ersten überhaupt ist. Das ist kein Gesetz, nur Psychologie — viele beginnen deshalb bei RE-2026-100 oder 1001.

So strukturierst du RE-2026-001

Ein bewährtes, lesbares Format besteht aus drei Bausteinen:

Baustein Beispiel Funktion
Präfix RE Dokumenttyp (Rechnung), trennt von Angeboten/Gutschriften
Jahr 2026 Ordnet die Rechnung sofort dem Geschäftsjahr zu
Zähler 001 Fortlaufende Nummer, pro Jahr hochgezählt

Zusammengesetzt: RE-2026-001, dann RE-2026-002 und so weiter. Die Vorteile:

  • Selbsterklärend. Du und dein Steuerbüro seht auf einen Blick, was das Dokument ist und aus welchem Jahr es stammt.
  • Sortierbar. Mit führenden Nullen (001 statt 1) sortiert die Liste sauber, auch bei dreistelligen Nummern.
  • Erweiterbar. Eigene Präfixe wie AN für Angebot oder GU für Gutschrift halten die Bereiche getrennt, ohne die Rechnungsreihe zu stören.

Pro Jahr zurücksetzen — oder durchlaufen lassen?

Beides ist erlaubt. Du hast zwei gängige Strategien:

  • Jährlicher Reset: Am 1. Januar springt der Zähler zurück auf 001, das Jahr im Format macht die Nummer trotzdem eindeutig (RE-2026-001RE-2027-001). Übersichtlich und Standard bei den meisten Tools.
  • Durchlaufende Reihe: Der Zähler läuft jahresübergreifend weiter (1001, 1002 …). Funktioniert auch, wirkt aber bei hohen Nummern schnell unhandlich.

Wichtig beim Jahres-Reset: Der Zähler muss mit dem Jahr im Präfix gekoppelt sein, sonst entstehen Doppelungen. RE-001 allein, jedes Jahr neu, wäre nicht einmalig — RE-2026-001 dagegen schon.

Die häufigsten Fehler

  • Doppelte Nummern. Der schwerste Fehler. Passiert oft, wenn man manuell in Word/Excel arbeitet und eine Vorlage kopiert, ohne den Zähler hochzusetzen. Eine doppelte Nummer ist ein echter Formfehler — die Rechnung muss korrigiert werden.
  • Verdächtige Lücken. Nicht verboten, aber erklärungsbedürftig. Wenn du eine begonnene Rechnung verwirfst, dokumentiere, warum die Nummer fehlt — oder vergib sie gar nicht erst, bevor die Rechnung final ist.
  • Format mittendrin gewechselt. Von 2026-1 auf RE-2026-007 umzusteigen ist erlaubt, sieht aber chaotisch aus und erschwert die Prüfung. Entscheide dich einmal und bleib dabei.
  • Nummer vor dem Versand „reserviert" und dann nicht genutzt. Vergib die Nummer erst, wenn die Rechnung wirklich rausgeht. So entstehen erst gar keine Lücken.
  • Lücken beim Tool-Wechsel. Wenn du von einem alten System umziehst, setze den Zähler genau dort fort, wo du aufgehört hast — nicht bei 1.

Sobald du die Rechnung exportiert oder versendet hast, sollte Nummer und Inhalt unveränderlich sein (in Deutschland verlangt das die GoBD). Nachträgliches Umnummerieren ist tabu — nutze stattdessen eine Storno- oder Korrekturrechnung.

Schnell prüfen, ob alles passt

Die Rechnungsnummer ist nur eine von mehreren Pflichtangaben. Bevor eine Rechnung rausgeht, lohnt sich ein Blick auf die vollständige Pflichtangaben-Checkliste — und ein schneller Gegencheck mit dem kostenlosen Tool Rechnung prüfen.

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Dieser Artikel ist eine allgemeine, sorgfältig recherchierte Information — aber keine Steuer- oder Rechtsberatung und ohne Gewähr. Maßgeblich sind Gesetz und dein konkreter Einzelfall. Stand: 27. Juni 2026.

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