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· 3 Min. Lesezeit ·aktualisiert 28. Juni 2026

Rechnung schreiben als Freelancer — die Pflichtangaben-Checkliste 2026

Welche Angaben muss eine Rechnung enthalten? Die vollständige § 14 UStG Checkliste für Freelancer und Selbständige — mit Beispielen, Kleinbetrag-Sonderfall und häufigen Fehlern.

Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: 28. Juni 2026. Angaben ohne Gewähr — Steuerrecht ändert sich und der Einzelfall kann abweichen. Prüfe Wichtiges an der Quelle (z. B. gesetze-im-internet.de) oder mit fachkundiger Beratung.

Eine Rechnung ist schnell geschrieben — und schnell falsch. Fehlt eine Pflichtangabe, kann dein Kunde im schlimmsten Fall den Vorsteuerabzug verlieren, und du bekommst die Rechnung zurück. Dieser Artikel listet alle Pflichtangaben nach § 14 UStG auf, erklärt den Sonderfall Kleinbetragsrechnung und zeigt die häufigsten Fehler.

Die 9 Pflichtangaben nach § 14 UStG

Jede Rechnung über mehr als 250 € (brutto) muss in Deutschland diese Angaben enthalten:

  1. Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers (also von dir)
  2. Vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers (dein Kunde)
  3. Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Ausstellers
  4. Ausstellungsdatum der Rechnung
  5. Fortlaufende Rechnungsnummer — einmalig vergeben, lückenlos
  6. Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. Umfang und Art der Leistung
  7. Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung (das Leistungsdatum) — auch wenn es dem Rechnungsdatum entspricht
  8. Das nach Steuersätzen aufgeschlüsselte Entgelt (Nettobetrag) sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung
  9. Anzuwendender Steuersatz und der darauf entfallende Steuerbetrag — oder ein Hinweis auf eine Steuerbefreiung

Merksatz: Wer, an wen, was, wann, wie viel, wie viel Steuer — plus Nummer und Datum.

Der Sonderfall: Kleinbetragsrechnung (bis 250 €)

Liegt der Bruttobetrag bei höchstens 250 €, gelten Erleichterungen (§ 33 UStDV). Dann reichen:

  • Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
  • Ausstellungsdatum
  • Menge und Art der Leistung
  • Bruttobetrag und darin enthaltener Steuersatz (bzw. Hinweis auf Steuerbefreiung)

Empfänger, Steuernummer, fortlaufende Nummer und getrennter Steuerausweis sind nicht zwingend. In der Praxis empfehlen wir trotzdem, vollständig zu fakturieren — saubere Belege ersparen Rückfragen.

Eine wichtige Ausnahme: Die Erleichterung gilt nach § 33 Satz 3 UStDV nicht für innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 6a UStG), Fernverkäufe (§ 3c UStG) und Reverse-Charge-Fälle (§ 13b UStG). In diesen Fällen brauchst du immer alle Pflichtangaben — auch wenn der Betrag unter 250 € liegt.

Kleinunternehmer: was sich ändert

Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weist du keine Umsatzsteuer aus. Statt Steuersatz und -betrag gehört dann ein Hinweis auf die Steuerbefreiung auf die Rechnung. Seit dem 1. Januar 2025 regelt § 34a UStDV den Inhalt einer Kleinunternehmer-Rechnung ausdrücklich; ein deutlicher Hinweis auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer genügt, zum Beispiel:

Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmerregelung).

Mehr dazu im Artikel Kleinunternehmer-Rechnung richtig schreiben.

Häufige Fehler

  • Leistungsdatum vergessen. Der häufigste Fehler. „Datum = Rechnungsdatum" reicht nicht; der Leistungszeitpunkt muss genannt sein (ein Monat genügt, z. B. „Leistung im Mai 2026").
  • Rechnungsnummer doppelt oder mit Lücken. Die Nummer muss fortlaufend und einmalig sein. Ein sauberes Format wie RE-2026-001 hilft.
  • Steuersätze nicht aufgeschlüsselt. Bei gemischten Sätzen (z. B. 19 % und 7 %) muss der Steuerbetrag pro Satz ausgewiesen werden.
  • Unvollständige Anschrift des Empfängers — gerade bei neuen Kunden.
  • Reverse-Charge-Hinweis fehlt bei EU-Geschäftskunden. Siehe Reverse-Charge einfach erklärt.

Die Checkliste auf einen Blick

Angabe Pflicht ab 250 € Kleinbetrag (≤ 250 €)
Name + Anschrift Aussteller
Name + Anschrift Empfänger
Steuernummer / USt-IdNr.
Rechnungsdatum
Fortlaufende Rechnungsnummer
Menge / Art der Leistung
Leistungsdatum
Nettobetrag je Steuersatz
Steuersatz + Steuerbetrag Satz im Bruttobetrag

So musst du das nie wieder auswendig wissen

Tavenlo prüft alle diese Pflichtangaben automatisch, bevor eine PDF entsteht. Fehlt etwas, sagt dir Tavenlo konkret was — bevor die Rechnung beim Kunden landet. Du schreibst einen Satz, den Rest übernimmt das Tool.

Dieser Artikel ist eine allgemeine, sorgfältig recherchierte Information — aber keine Steuer- oder Rechtsberatung und ohne Gewähr. Maßgeblich sind Gesetz und dein konkreter Einzelfall. Stand: 28. Juni 2026.

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