Rechnung schreiben als Freelancer — die Pflichtangaben-Checkliste 2026
Welche Angaben muss eine Rechnung enthalten? Die vollständige § 14 UStG Checkliste für Freelancer und Selbständige — mit Beispielen, Kleinbetrag-Sonderfall und häufigen Fehlern.
Eine Rechnung ist schnell geschrieben — und schnell falsch. Fehlt eine Pflichtangabe, kann dein Kunde im schlimmsten Fall den Vorsteuerabzug verlieren, und du bekommst die Rechnung zurück. Dieser Artikel listet alle Pflichtangaben nach § 14 UStG auf, erklärt den Sonderfall Kleinbetragsrechnung und zeigt die häufigsten Fehler.
Die 9 Pflichtangaben nach § 14 UStG
Jede Rechnung über mehr als 250 € (brutto) muss in Deutschland diese Angaben enthalten:
- Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers (also von dir)
- Vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers (dein Kunde)
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Ausstellers
- Ausstellungsdatum der Rechnung
- Fortlaufende Rechnungsnummer — einmalig vergeben, lückenlos
- Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. Umfang und Art der Leistung
- Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung (das Leistungsdatum) — auch wenn es dem Rechnungsdatum entspricht
- Das nach Steuersätzen aufgeschlüsselte Entgelt (Nettobetrag) sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung
- Anzuwendender Steuersatz und der darauf entfallende Steuerbetrag — oder ein Hinweis auf eine Steuerbefreiung
Merksatz: Wer, an wen, was, wann, wie viel, wie viel Steuer — plus Nummer und Datum.
Der Sonderfall: Kleinbetragsrechnung (bis 250 €)
Liegt der Bruttobetrag bei höchstens 250 €, gelten Erleichterungen (§ 33 UStDV). Dann reichen:
- Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
- Ausstellungsdatum
- Menge und Art der Leistung
- Bruttobetrag und darin enthaltener Steuersatz (bzw. Hinweis auf Steuerbefreiung)
Empfänger, Steuernummer, fortlaufende Nummer und getrennter Steuerausweis sind nicht zwingend. In der Praxis empfehlen wir trotzdem, vollständig zu fakturieren — saubere Belege ersparen Rückfragen.
Eine wichtige Ausnahme: Die Erleichterung gilt nach § 33 Satz 3 UStDV nicht für innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 6a UStG), Fernverkäufe (§ 3c UStG) und Reverse-Charge-Fälle (§ 13b UStG). In diesen Fällen brauchst du immer alle Pflichtangaben — auch wenn der Betrag unter 250 € liegt.
Kleinunternehmer: was sich ändert
Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weist du keine Umsatzsteuer aus. Statt Steuersatz und -betrag gehört dann ein Hinweis auf die Steuerbefreiung auf die Rechnung. Seit dem 1. Januar 2025 regelt § 34a UStDV den Inhalt einer Kleinunternehmer-Rechnung ausdrücklich; ein deutlicher Hinweis auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer genügt, zum Beispiel:
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmerregelung).
Mehr dazu im Artikel Kleinunternehmer-Rechnung richtig schreiben.
Häufige Fehler
- Leistungsdatum vergessen. Der häufigste Fehler. „Datum = Rechnungsdatum" reicht nicht; der Leistungszeitpunkt muss genannt sein (ein Monat genügt, z. B. „Leistung im Mai 2026").
- Rechnungsnummer doppelt oder mit Lücken. Die Nummer muss fortlaufend und einmalig sein. Ein sauberes Format wie
RE-2026-001hilft. - Steuersätze nicht aufgeschlüsselt. Bei gemischten Sätzen (z. B. 19 % und 7 %) muss der Steuerbetrag pro Satz ausgewiesen werden.
- Unvollständige Anschrift des Empfängers — gerade bei neuen Kunden.
- Reverse-Charge-Hinweis fehlt bei EU-Geschäftskunden. Siehe Reverse-Charge einfach erklärt.
Die Checkliste auf einen Blick
| Angabe | Pflicht ab 250 € | Kleinbetrag (≤ 250 €) |
|---|---|---|
| Name + Anschrift Aussteller | ✅ | ✅ |
| Name + Anschrift Empfänger | ✅ | – |
| Steuernummer / USt-IdNr. | ✅ | – |
| Rechnungsdatum | ✅ | ✅ |
| Fortlaufende Rechnungsnummer | ✅ | – |
| Menge / Art der Leistung | ✅ | ✅ |
| Leistungsdatum | ✅ | – |
| Nettobetrag je Steuersatz | ✅ | – |
| Steuersatz + Steuerbetrag | ✅ | Satz im Bruttobetrag |
So musst du das nie wieder auswendig wissen
Tavenlo prüft alle diese Pflichtangaben automatisch, bevor eine PDF entsteht. Fehlt etwas, sagt dir Tavenlo konkret was — bevor die Rechnung beim Kunden landet. Du schreibst einen Satz, den Rest übernimmt das Tool.
Dieser Artikel ist eine allgemeine, sorgfältig recherchierte Information — aber keine Steuer- oder Rechtsberatung und ohne Gewähr. Maßgeblich sind Gesetz und dein konkreter Einzelfall. Stand: 28. Juni 2026.
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